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Praxisbedarf

Kurzüberblick

  • Breites Sortiment an Sprechstundenbedarf
  • Breites Sortiment an Praxisbedarf
  • Breites Sortiment an Bürobedarf
  • Fakturierung mit den Krankenkassen im Rahmen der jeweiligen Sprechstundenvereinbarung

Sprechstundenbedarf

Die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) definiert den Sprechstundenbedarf wie folgt:

„Als Sprechstundenbedarf (SSB) gelten nur solche Mittel, die ihrer Art nach bei mehr als einem Berechtigten im Rahmen der vertragsärztlichen Behandlung angewendet werden oder bei Notfällen zur Verfügung stehen müssen.“

Sollte in Ihrer KV der Sprechstundenbedarf über ein Rezept angefordert werden, so können Sie dieses uns zusenden, wir beliefern Sie und rechnen direkt mit den Krankenkassen ab.

Praxisbedarf

Zum Praxisbedarf werden alle Medizinprodukte und Artikel gezählt, die für den Betrieb einer Praxis notwendig sind. Die Kosten dafür sind in die Berechnungen des EMBs (einheitliche Bewertungsmaßstab) eingeflossen und werden somit mit der ärztlichen Leistung vergütet. Deshalb kann der Praxisbedarf, im Gegensatz zum Sprechstundenbedarf, nicht mit den Krankenkassen abgerechnet werden.

Wir haben ein breites Sortiment an Praxisbedarf incl. Bürobedarf von namhaften Markenherstellern. Fordern Sie gern ein Angebot an.